Inhalt | Entscheid | |
1 | Ein einziger missbräuchlicher Anruf kann den objektiven Tatbestand des Art. 179septiesStGB erfüllen, wenn er nach den konkreten Umständen geeignet ist, beim Betroffenen eine schwere Beunruhigung auszulösen. Bei nur leichten bis mittelschweren Persönlichkeitsverletzungen durch das Telefon ist hingegen eine gewisse Häufung von Einzelhandlungen erforderlich. | |
2 | Stellt der Täter dem Opfer über längere Dauer nach, ist mit der Zeit jede einzelne Belästigung geeignet, die Handlungsfreiheit des Opfers einzuschränken. | |
3 | Zur Frage der Zulässigkeit der Anordnung von Untersuchungshaft bei Stalking-Verdacht | |
4 | Die Tatbestände der Drohung, Nötigung oder Sachbeschädigung begründen in der Regel keine Opferstellung (Art. 2 OHG). | |
5 | Art. 181 StGB - Die für das "Stalking" charakteristische Vielzahl von Einzelhandlungen sind regelmässig auf Antrag hin strafbar. Die Gesamtheit der Handlungen kann als Nötigung qualifiziert werden. Bei Rückzug der Strafanträge kommt der Nötigung gegenüber Antragsdelikten Vorrang zu. | |
6 | Prüfung der Beweiswürdigung in einem Stalking-Fall. | Entscheid des Bundesgerichts vom 27. Dezember 2006: |
7 | Der Versuch mit einem erneuten ("aller-allerletzten") klärenden Gespräch die Gründe für die Trennung zu erklären, endete in einer versuchten Vergewaltigung: "... habe sie auf den Boden gelegt und ihr gesagt er zeige ihr jetzt, wer ihr Mann sei ...". | 6B.385/2007 |
8 | Psychotherapie in geschlossener Anstalt bei einem verurteilten Stalker. | Arrêt du Tribunal fédéral du 12. novembre 2007 |
Inhalt | Entscheid | |
1 | Frage der Körperverletzung bei fortgesetzter Belästigung in Form von ständigen Telefonanrufen, des Versendens von SMS und Auflauern in Geschäften, in der Kirche oder im Urlaubsort nach beendeter Liebesbeziehung und zwei zivilgerichtlichen Verfahren wegen Belästigung in Kenntnis der massiven psychosomatischen Störungen seines Opfers (hier: Konzentrationsschwäche, Schlafstörungen und Panikattacken). | |
2 | Frage der Beweislast. | |
3 | Verurteilung eines Stalkers, der sein Opfer im Wald beim Waldlauf belästigte und beleidigte. | Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 15. November 2005 |
4 | Einer Stalkerin wird verboten, einen bekannten englischen Popmusiker weiter zu belästigen (mit penetranten Warnungen vor Gefahren durch eine vermeintliche Weltverschwörung im Zusammenhang mit Ufos). | |
5 | Frages des Anspruchs auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz. | |
6 | Fall von Anprangerung im Internet unter Namensnennung und Bildnisveröffentlichung. | |
7 | Erfordernis einer detaillierten Umschreibung der Verbote. | |